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BVerwG, 10.12.1992 - 1 B 114.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Anforderungen an eine Straftat hinsichtlich einer Ausweisung eines Ausländers aus generalpräventiven Gründen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.02.1992 - 10 B 91.1180
- BVerwG, 10.12.1992 - 1 B 114.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78
Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 1 B 114.92
Andererseits hinderte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine geringe strafrechtliche Schuld nicht ohne weiteres die Ausweisung, denn einer Straftat kann bei der gebotenen ordnungsrechtlichen Beurteilung größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen (vgl. z.B. BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]). - BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87
Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 1 B 114.92
Die Beklagte ist der Auffassung, das Berufungsgericht sei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - (InfAuslR 1987, 275) abgewichen, in dem ausgeführt ist, daß eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 aus generalpräventiven Gründen auch nach längerem Aufenthalt des Ausländers nicht ohne weiteres voraussetzt, daß die Verfehlung des Ausländers und dementsprechend das ordnungsrechtliche Interesse an seiner Entfernung aus dem Bundesgebiet "besonders schwer" wiegt.